Fragen und Antworten

KMKHv4-5final-trsp

 

1. Wer kann sich zu diesem Studiengang bewerben?


Grundsätzliche alle Hochschulabsolventen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium Medizin, Psychologie, Pharmazie bzw. anderer gesundheitswissenschaftlicher Fächer. Auch als Bachelorabsolvent /-in können Sie einen Antrag auf Immatrikulation stellen, wenn Sie aus Ihrem Studium einen
Mindestumfang von 240 ECTS-Punkten (Informationen zu ECTS: http://www.hrk.de/de/service_fuer_hochschulmitglieder/154.php) nachweisen können.

 

2. Wo kann ich mich bewerben?

Bewerbungen werden sowohl an der Europa-Universität Viadrina

Institut für transkulturelle Gesundheitswissenschaften (IntraG)
Postfach 1786
D - 15207 Frankfurt (Oder)

als auch bei unserem Kooperationspartner in Baden-Baden:

Internationale Gesellschaft für Biologische Medizin e.V. (IGBM)
Sophienstraße 3a

76530 Baden-Baden

entgegen genommen.

 

3. Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten:

a) der Nachweis eines abgeschlossenen deutschen Medizin-, Pharmazie- oder Psychologiestudiums oder eines Studiums eines gesundheitswissenschaftlichen Faches oder gleichwertiger ausländischer Studienabschlüsse mit einem Mindestumfang von 240 ECTS-Punkten (Informationen zu ECTS: http://www.hrk.de/de/service_fuer_hochschulmitglieder/154.php) sowie der Nachweis einer in der Regel mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Prüfungsausschuss

b) die Approbation zum Arzt, Apotheker oder zum Psychotherapeuten. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Prüfungsausschuss. 

c) Eine hohe Motivation zum Studium. 

d) Gute Kenntnisse der englischen Sprache.

e) Von Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird die aktive Beherrschung der deutschen Sprache erwartet. 

 

4. Die Zulassungsvoraussetzungen sind wie folgt nachzuweisen: 

a) den Hochschulabschluss durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie und/oder die Approbation durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie; den Nachweis über die berufliche Tätigkeit durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie des Arbeits- bzw. Dienstvertrages oder gleichwertiger Dokumente

b) die Motivation und Eignung durch eine maschinenschriftliche Darlegung von max. einer Seite Umfang über die Studienmotivation;

c) ausreichende Englischkenntnisse, um wissenschaftliche Lektüre in englischer Sprache zu verstehen, müssen durch einen oder mehrere der folgenden Nachweise erbracht werden: Schulbildung in Englisch von mindestens 4 Jahren Dauer oder gleichwertiger Nachweis; Testergebnis im Bereich Leseverstehen von mindestens 20 Punkten im TOEFL-Computer-Test (http://www.de.toefl.eu/), mindestens Note B im Cambridge Advanced Certificate bzw. mindestens die Note 6 im IELTS - „International English Language Testing System“ (http://www.britishcouncil.de/d/english/ielts.htm) oder Aufenthalt im englischsprachigen Ausland von insgesamt mindestens 8 Wochen Dauer;

d) die Deutschkenntnisse bei Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, durch Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH: http://www.daad.de/deutschland/deutsch-lernen/wie-deutsch-lernen/00573.de.html) oder gleichwertige Nachweise.

 

5. Welche Inhalte erwarten mich während des Studiums?

Das komplette Studienhandbuch mit einer Übersicht über alle Veranstaltungen finden Sie auf derE-Learning-Plattform des Studiengangs:  www.master-kmkh.eu/e-learning 

 

6. Anerkennungen von Leistungen für  Pflicht- und Wahlpflichtmodule

Wenn Sie sich bei uns für einen Studienplatz bewerben, können Sie bereits erbrachte Leistungen in den bei uns angebotenen Bereichen anrechnen lassen.  Maximal bis zu 30 ECTS-Punkten (Informationen zu ECTS: http://www.hrk.de/de/service_fuer_hochschulmitglieder/154.php) können angerechnet werden. Leistungen aus dem Erststudium werden nicht anerkannt. Von den Ärztekammern anerkannte Weiterbildungen im Bereich der komplementären Medizin undHeilkunde können als Studienleistung anerkannt werden, wenn sie einen ECTS-Nachweis über die aufgewendete Arbeitsleistung bescheinigen bzw. eine Umrechnung möglich ist. Über die Anrechnungsfähigkeit von Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Bitte reichen Sie dafür Kopien der von Ihnen erworbenen Nachweise ein.

 

7. Wer zeichnet inhaltlich und organisatorisch für den Studiengang verantwortlich?

Der Studiengang wird vom Institut für transkulturelle Gesundheitswissenschaften (IntraG) der Europa-Universität Viadrina in Kooperation mit der Internationalen Gesellschaft für Biologische Medizin (IGBM), Baden-Baden, durchgeführt.

Die IGBM ist organisatorisch und inhaltlich für den Bereich Biologische Medizin (Modul 1 und 4A, 4B, 4C) verantwortlich, das IntraG für den Bereich „Kulturwissenschaften-Sprache-Kommunikation“ (Module 2 und 3A, 3B, 3C).

Ansprechpartner für den Bereich Biologische Medizin (Modul 1, 3A, 3B, 3C) sind für organisatorische Fragen:

Christian Lazik und Pia Leuchtner
Internationale Gesellschaft für biologische Medizin e.V. (IGBM)
Sophienstraße 3a
76530 Baden-Baden

Tel.: +49 (0) 7221 / 18301-10
Fax: +49 (0) 7221 / 18301-89
E-Mail:  info@homotox.de

Ansprechpartner für den Bereich den Bereich „Kulturwissenschaften-Sprache-Kommunikation“ (Module 2 und 3A, 3B, 3C) sind für organisatorische Fragen:

Ellen Köhler und Helga Gronau
Institut für transkulturelle Gesundheitswissenschaften
Europa-Universität Viadrina
Scharrnstr. 5915230 Frankfurt (Oder)
Tel.: +49 (0) 335 / 55342380
Fax: +49 (0) 335 / 55342759

E-Mail: gronau@euv-frankfurt-o.de und ekoehler@euv-frankfurt-o.de

 

8. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Der Master of Arts für „Komplementäre Medizin – Kulturwissenschaften – Heilkunde“ ist ein berufsbegleitender, weiterbildender und damit gebührenpflichtiger Studiengang.  Die Kosten betragen 10.000,- Euro für das gesamte Studium mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern. Mit der Immatrikulation erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die gesamte Summe in Höhe von 10.000,- Euro. Diese Summe wird vor Beginn des Studiums fällig. Auf Antrag wird aber eine Ratenzahlung von vier Raten zu je 2.500,- Euro bewilligt, d.h. es werden dann in jedem Semester 2.500 Euro fällig. In den Gebühren ist der sog. Semesterbeitrag enthalten (zum Semesterbeitrag: http://www.euv-frankfurt-o.de/de/studium/bewerbung/semesterbeitrag.html).

 

9. Ich kann die geforderten Studiengebühren nicht aufbringen. Kann ich dennoch studieren?

Wir können Sie erst zum Studium zulassen, wenn Sie bestätigen, dass Sie in der Lage sind, die Studiengebühren zahlen zu können. Informationen über mögliche Stipendien erhalten Sie auf den folgenden Seiten: www.lebenslanges-lernen.eu, www.bildungskredit.de 

 

10. Wie viele Wahlmodule kann oder muss ich wo belegen?

Für den Abschluss des Studiums müssen Sie einen Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung von zwei Wahlpflichtmodulen bringen. Diese Wahlpflichtmodule können Sie frei auswählen, sowohl im Bereich Biologische Medizin (Modul 4A, 4B, 4C) als auch im Bereich Kulturwissenschaften-Sprache-Kommunikation  (Modul 3A, 3B, 3C). Sie können beliebig viele weitere Module belegen

 

.11. Kann ich ein Masterstudium nebenberuflich wirklich absolvieren?

Wir gehen davon aus, dass Sie das Studium nebenberuflich absolvieren wollen und haben uns auf Ihre Bedingungen eingestellt, indem Präsenzzeiten an der Universität relativ kurz gehalten werden und mit sog. E-Learning-Phasen (Erklärung zu E-Learning: http://www.elearning-psychologie.de/) ergänzt werden:

Für den kulturwissenschaftlichen Teil (Modul 2 und Modul 3) gilt: 

Das Pflichtmodul „Kulturwissenschaften-Sprache-Kommunikation“ umfasst pro Semester 6 Präsenztage für das Pflichtmodul und ca. 2,2 Tage für das Wahlpflichtmodul.   

Für den Teil Biologische Medizin (Modul 1 und Modul 4) gilt:

Das Pflichtmodul „Biologische Medizin“ nimmt pro Semester 5 Tage Präsenz in Anspruch, die Wahlpflichtmodule betragen je 5 Tage pro Semester.Somit fallen für die Präsenzpflichten – je nach dem in welchem Bereich Sie die Wahlpflichtmodule belegen – zwischen insgesamt minimal 15 Tage (5 Tage für Modul 1,5 Tage für Modul 2  plus 2 mal 2,2 Tage für 2 Wahlpflichtmodule)  oder maximal 20 Tage  (5 Tage für Modul 1,5 Tage für Modul 2 und zwei Mal 5 Tage für Modul 4) Präsenzpflicht an. Das vierte Semester ist in der Regel für die Masterarbeit und Masterprüfung vorgesehen und umfasst keine längeren Präsenzzeiten mehr.

Zu den Präsenzzeiten kommen natürlich die Zeiten für die Anfahrt und die Abfahrt.

 

12. Leistungsnachweise

Für die Zulassung zur Masterprüfung müssen Sie laut Prüfungsordnung den Nachweis über 40 ECTS-Punkte erbringen. Mit einem Leistungsnachweis dürfen maximal 4 ECTS-Punkte erworben werden. Demnach müssen Sie in den Pflichtmodulen mindestens 3 Leistungsnachweise erbringen und in den Wahlpflichtmodulen mindestens 2 Leistungsnachweise! Die Modulverantwortlichen und Lehrbeauftragten geben detaillierte Hinweise für die Leistungsanforderungen. Grundsätzlich gilt laut Prüfungsordnung:

  • Leistungsnachweise werden für die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen vergeben. Die Lehrveranstaltung gilt als nicht regelmäßig besucht, wenn Studierende mehr als 20 % gefehlt haben.
  • Notwendige Voraussetzung für den Erwerb eines Leistungsnachweises ist über die regelmäßige Teilnahme hinaus der Nachweis einer mindestens mit “ausreichend“ zu bewertenden individuell erkennbaren Gesamtleistung in der jeweiligen Lehrveranstaltung. Dies gilt auch für Nachweise, die als Teil von Gruppenarbeiten eingebracht werden.
  • Der Stellenwert des einzelnen Leistungsnachweises für ein Masterseminar nach ECTS-Punkten wird nach folgenden Kriterien bestimmt:
1 ECTS-Punkt - Referat oder Essay (in der Regel nicht mehr als 4 Seiten)

2 ECTS-Punkte - Referat und Essay (in der Regel nicht mehr als 6 Seiten)

3 ECTS-Punkte -  Referat und Essay (in der Regel nicht mehr als 8 Seiten)

4 ECTS-Punkte - Eine Seminararbeit (ca. 12 Seiten) oder eine mündliche Prüfung

Bereits erbrachte Leistungen, die vom Prüfungsausschuss anerkannt worden sind, können hier vorgelegt werden

 

.13. Wo finden die Pflichtveranstaltungen statt?

Für Modul 2 und 3 (Kulturwissenschaften):
Derzeit finden alle Veranstaltungen an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) statt. Die Präsenzphasen erstrecken sich – je nachdem welche Wahlpflichtmodule Sie belegen – drei Mal im Semester maximal von Donnerstag bis Sonntag; das Pflichtmodul erstreckt sich jeweils nur von Freitagmorgen 9.00 Uhr bis Samstag 15.45 Uhr. Die drei kulturwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule werden rotierend entweder donnerstags von 9.15 - 20.45 Uhr oder samstags von 16.15 - 19.45 Uhr oder sonntags von 9.00 Uhr bis 16.45 Uhr angeboten.  

Für Modul 1 und 4 (Biologische Medizin) gilt:
Derzeit finden fast alle Veranstaltungen außerhalb der Europa-Universität Viadrina in Berlin, Baden-Baden und auf Kos statt. Wenden Sie sich bitte an:

Christian Lazik und Pia Leuchtner
Internationale Gesellschaft für biologische Medizin e.V. (IGBM)
Sophienstraße 3a
76530 Baden-Baden

Tel.: +49 (0) 7221 / 18301-10
Fax: +49 (0) 7221 / 18301-89
E-Mail:  info@homotox.de

 

14. Muss ich an allen Präsenz-Veranstaltungen teilnehmen?

Fehlzeiten von bis zu 20 % werden toleriert. Für darüber hinausgehende Fehlzeiten können wir folgende Lösungen anbieten:

Sie nehmen an der entsprechenden Blockveranstaltung ein Jahr später teil.

Sie verständigen sich mit dem für die jeweilige Veranstaltung zuständigen Lehrbeauftragten bzw. mit dem Modulverantwortlichen darüber, ob und ggf. unter welchen Bedingungen Sie dennoch die Voraussetzung für die Erteilung eines Leistungsnachweises erwerben können.

 

15. Was passiert, wenn ich es in der vorgesehenen Regelstudienzeit von vier Semestern nicht schaffe, ausreichend ECTS-Punkte zu erwerben?

Die Regelstudienzeit beträgt laut Studien- und Prüfungsordnung vier Semester, kann aber ggf. um ein oder zwei Semester verlängert werden. Nach der Immatrikulationsordnung (http://www.euv-frankfurt-o.de/de/struktur/verwaltung/dezernat_1/bekanntmachungen/99-2/99-2-3.html) besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung bei Vorliegen wichtiger Gründe (Krankheit, Forschungsvorhaben, Abwesenheit etc.). Für Urlaubssemester fallen keine Studiengebühren an, sondern nur der sog. Semesterbeitrag (z.Z. in Höhe von 116,34 €). Für jedes zusätzliche Semester (d.h. über vier Semester) fällt neben dem Semesterbeitrag eine Verlängerungsgebühr an, deren Höhe aber noch nicht von der Hochschulverwaltung festgesetzt worden ist.  Für das erste Semester kann grundsätzlich kein Urlaub beantragt werden.

 

16. Mir sind bereits viele ECTS-Punkte anerkannt worden. Kann ich die Studiendauer und die Kosten verkürzen?

Die Studiengebühren für das gesamte Studium betragen insgesamt (bei Einhaltung der Regelstudienzeit) 10.000 Euro. Sie können zwar die Studiendauer durch Anerkennung von Vorleistungen verkürzen, müssen aber dennoch für die Regelstudienzeit (d.h. für vier Semester) immatrikuliert sein, so dass sich die Gesamtkosten (Studiengebühr in Höhe von 10.000 Euro) nicht reduzieren lassen. Sie haben dafür aber den Anspruch, in allen verfügbaren Modulen zu studieren.   

 

17. Von wem darf ich meine Masterarbeit betreuen lassen?

Die Masterarbeit können Sie grundsätzlich bei allen Professoren/Professorinnen schreiben, die im Rahmen des Masterstudienganges unterrichten.  Alle anderen Lehrenden im Masterstudiengang können Sie als Zweitgutachter/Zweitgutachterin für Ihre Arbeit gewinnen. Unter den zur Verfügung stehenden Professoren können Sie frei einen Betreuer für Ihre Masterarbeit auswählen und mit ihm die Betreuung ihrer Arbeit absprechen. Der/die von Ihnen favorisierte Professor/-in ist allerdings nicht verpflichtet, Sie zu betreuen. Er/sie kann die Betreuung aus Kapazitätsgründen oder aus fachlichen Gründen ablehnen und Sie an einen anderen Kollegen/eine andere Kollegin  verweisen. Auf  der E-Learning-Plattform werden im Masterforum von den Lehrbeauftragten Themen angeboten (http://master-kmkh.eu/e-learning/course/category.php?id=6). Sie können hier auch Ihre Ideen für eine Masterarbeit einstellen und sich um Unterstützung für die Themen bemühen, die Sie gerne betreut haben würden. 

 

18. Wie erhalte ich Zugang zur E-Learning-Plattform

Die E-Learning-Plattform erreichen Sie unter www.master-kmkh.eu/e-learning. Hier finden Sie die Kontaktdaten von Andreas Giesen. Er hat für uns die Einrichtung und Betreuung der E-Learning-Plattform übernommen und sendet Ihnen einen Account zu und hilft gerne weiter.

 

19. Kann ich im Uni-Gelände W-LAN benutzen?

Mit der Immatrikulation erhalten Sie vom Immatrikulationsamt Ihren E-Mail Account, so dass Sie über eine xxxx@euv-frankfurt-o.de-Adresse verfügen. Mit diesem Account haben Sie Zugriff auf das W-LAN-System der Universität. Eine detaillierte Beschreibung wird Ihnen mit der Immatrikulation zugesendet.

 

20. An wen kann ich mich bei inhaltlichen Fragen des Studiengangs wenden?

Als Ansprechpartner stehen Ihnen neben dem Studiengangsleiter (Prof. Dr. Hartmut Schröder: intrag@euv-frankfurt-o.de) die Modulverantwortlichen zur Verfügung.

Modulverantwortliche sind für

Pflicht-Modul 1 - Biologische Medizin - Dr. Klaus Küstermann -
kuestermann.klaus@homotox.de

 

Pflicht-Modul 2 - Sprache – Kultur – Kommunikation - Prof. Dr. Hartmut Schröder -
schroeder@euv-frankfurt-o.de

Wahlpflicht-Modul 3A - Gesundheitswiss. Forschung - Prof. Dr. Harald Walach -

walach@euv-frankfurt-o.de

Wahlfplicht-Modul 3B - Medizinethnologie - Dr. Manfred Kubny -
mk@iatca.de    

Wahlpflicht-Modul 3C - Ethik-Recht-Wirtschaft - Dr. Ellis Huber -
ellishuber@aol.com

Wahlpflicht-Modul 4A - Naturheilverfahren - Christian Engelbert
engelbert@riehmers.com

Wahlpflicht-Modul 4B - Homöopathie - Dr. Ulrike Keim -
ulrike.keim@gmx.de

Wahlpflicht-Modul 4C - Biologische Schmerzmedizin - Dr. Siddhartha Popat
sidpopat@aol.com

 

 

21. Kann ich neben dem Masterstudiengang bereits eine Promotion anstreben?

Das ist möglich. Mit dem akademischen Grad eines Master of Art haben Sie die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion zum Doktor/Doktorin der Philosophie erfüllt.  Für die Zulassung ist darüber hinaus eine Betreuungszusage durch einen Professor der Europa-Universität Viadrina Voraussetzung.  Einzelheiten regelt die Promotionsordnung der kulturwissenschaftlichen Fakultät (http://www.euv-frankfurt-o.de/de/struktur/verwaltung/dezernat_1/bekanntmachungen/kuwi/PromO_KuWi_neu.pdf).

 

22. Unterkünfte

Für die Unterkunft

während der Seminare des Masterstudienganges stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten sowohl in Frankfurt (Oder) als auch in Slubice zur Verfügung.

Die beste Übersicht erhalten Sie über die Homepage des Tourismusvereins: www.tourismus-ffo.de.

Über diese Homepage finden Sie auch zahlreiche sehr preisgünstige Ferienwohnungen und Pensionszimmer.

Die Europa-Universität Viadrina hat mit zwei Hotels Rabattvereinbarungen getroffen, die die Preise für eine Übernachtung um ca. 10 Euro senken.  Dabei handelt es sich um:

City-Park-Hotel, Lindenstr. 12 in 15230 Frankfurt (Oder), Tel: 0335-5532-605
Hier geben Sie das Codewort „KMKH“ an, um den Rabatt in Anspruch nehmen zu können.

Hotel „Zur alten Oder“, Fischerstr. 32 in 15230 Frankfurt (Oder), Tel.: 0335-556220   

Des Weiteren sind in Slubice (d. h. auf der polischen Seite) insbesondere die folgenden Hotels zu nennen:

Hotel Kaliski,  ul. Jednosci Robotniczej, 69-100 Slubice, Tel.: 0048 95 7583735 (www.hotelkaliski.pl)

Hotel Relax, Asnyka 16, 69-100 Slubice, Tel.: 0048 95 7580765 (www.hotel-relax.Slubice.net)

Sie sind besonders preisgünstig und gut ausgestattet.

 


23.
Kann man auch einzelne Teile des Studiengangs absolvieren?

Wenn Sie nicht das ganze Studium absolvieren möchten, aber an Teilen des
Curriculums Interesse haben, so besteht die Möglichkeit, dass Sie für
einzelne Module bzw. Teile von Modulen zugelassen werden und nur für diesen Teil
eine Gebühr bezahlen. Die Höhe der Gebühren ist momentan noch nicht
endgültig festgesetzt, wird aber voraussichtlich pro ECTS-Punkt 300 Euro betragen.
Für ein ganzes Wahlpflichtmodul (im Umfang von 8 ECTS-Punkten) werden die
Gebühren voraussichtlich 2.000 Euro betragen. Wenn Sie sich für einzelne
Studieninhalte einschreiben möchten, so lassen Sie sich bitte durch unsere
Studiengangsleitung beraten.